Bauangelegenheiten
Neudorf, ländliches Kleinod am Jura, eingerahmt von Windenergieanlagen. Es wurden jetzt für fünf weitere Windräder Bauanträge gestellt.
In der letzten Vollsitzung des Stadtrates wurde nach einer Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB für die Errichtung und den Betrieb der Windanlagenpark Neudorf III angefragt.
Es sollen an den bereits bestehen Windpark Neudorf, aktuell 3 Windräder in Betrieb, 1 Windrad im Bau und 1 weiteres genehmigt, noch zusätzlich 5 Windkraftanlagen gebaut werden, hiervon 2 auf Gemeindegebiet Scheßlitz und die anderen drei im Gemeindegebiet Königsfeld. Auch wenn der neue Windpark den Namen Neudorf trägt, liegen zwei der neuen Windräder näher an Ludwag als an Neudorf. Die Standorte liegen zwischen den bestehenden Windrädern und Poxdorf.
Das große Interesse der Bevölkerung an dieser Stadtratssitzung zeigte den notwendigen Informations- und Diskussionsbedarf. Während einer Bürgerversammlung am Mittwoch, 17.09.2014 um 20.00 Uhr im Gemeinschaftshaus in Neudorf sollen alle Fragen beantwortet werden. Diese Veranstaltung soll auch allen Mandatsträgern die Sicht der Bürger vor Ort zeigen, egal ob PRO oder CONTRA.
Die Genehmigung erfolgt noch vor dem Inkrafttreten der angekündigten 10H-Regel, es sind Windkraftanlagen in der Planung, welche diesen Abstand unterschreiten. Es ist wahrscheinlich der Fall, dass diese Bauvorhaben noch vor der 10H-Regel zur Behandlung in der zuständigen Baubehörde kommen. Eine Ablehnung solcher Bauvorhaben ist nur mit sachlichen Gründen möglich, die Argumente „die verschandeln die Landschaft“ reichen nicht aus.
Die FREIe LIste SCHeßlitz freut sich auf eine sachliche Diskussion. Jeder interessierte Bürger sollte diese Möglichkeit nutzen seine Meinung kundzutun, davon lebt aktive Demokratie.
Für neu zu errichtende Verbraucher- und Einkaufsmärkte wurde die Stellplatzsatzung geändert, die Märkte werden größer, aber auch die Fahrzeuge, es wird ein Stellplatz pro 20 m² Verkaufsfläche gefordert und deren Mindestbreite auf 2,80 m festgelegt.
Der „NETTO“ möchte neu bauen, um gegen den Neubau von „REWE“ weiter bestehen zu können. Der Stadtrat hat einen Aufstellungsbeschluss für einen Vorhabenbezogenen Bebebauungsplan mit 15:4 Stimmen befürwortet. Es wird nur die Fläche beplant, welche für den neuen NETTO benötigt wird. Die Planung wird durch den Bauträger von NETTO durchgeführt. Die Fläche hinter dem „Wasserhäusla“ direkt an der Staatsstraße liegend, gegenüber des Krankenhauses, wird über die jetzige Zufahrt vom „alten“ Netto erfolgen. Die Verkaufsfläche wird sich in diesem Fall verdoppeln.
Der Planungsentwurf sieht vor, dass die weiter Stadteinwärts liegende Fläche dann nur über das Privatgrundstück von NETTO erreichbar wäre oder es müsste später eine weitere Zufahrt von der Staatsstraße gebaut werden, was hohe Kosten verursacht, die dann auf die kleine Fläche umzulegen wären. Die Frage über die Nutzung des bestehenden „Netto“-Gebäudes konnte nicht beantwortet werden, aber man geht von keinem Leerstand aus. Eine Gesamtplanung für diesen Bereich mit dem Schwerpunkt Handel und Dienstleistung fand keine Mehrheit. Die hier angeführten Gründe waren die Ursache der vier Gegenstimmen. Es gibt hier die Stadt Ihre Planungshoheit an einen Interessenten ab, der bestimmt nicht im Sinne der Stadt handelt, sondern im Sinne seines Auftraggebers.
Bei weiteren eingereichten Bauangelegenheiten wird eine Scheßlitzer Schreinerei Ihre Werkstattflächen vergrößern, die neuen Räume werden im hinteren Teil angebaut.
Die Fa. Zeck in Burgellern wird einen 20m hohen Mast zur Prüfung und Abnahme ihrer Anlagen auf Ihrem neuen Grundstück errichten, der Stadtrat hat dem einstimmig zugestimmt, denn der Standort des Mastes wurde so gewählt, dass die optische Beeinträchtigung der Landschaft minimiert wird.
In Windischletten entsteht in einer Scheune eine Werkstatt für Musikinstrumente. Dem Umbau steht nun nichts mehr im Wege.
Weiteres
In dieser Stadtratssitzung wurde im nachfolgenden Tagesordnungspunkten die Rechtsstellung und die Aufgaben der Ortssprecher definiert, der Wortlaut ist wie folgt: „Der Ortssprecher ist ein ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger mit beratenden Aufgaben. Er hat das Recht, an allen öffentlichen und nichtöffentlichen Vollsitzungen des Stadtrates mit beratender Stimme teilzunehmen. Anträge kann er stellen, soweit sie seinen Stadtteil betreffen“.
Ihre FREIe LIste SCHeßlitz